Die KMK zur Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe

Die in einigen Teilen der Kieler Regierungsparteien verbreitete Überzeugung, daß die KMK einen drei Jahre währenden Besuch der gymnasialen Oberstufe vorschreibt, ist, gelinde gesagt, Folge entweder eines Beratungs- oder eines Auffassungsfehlers.
Lesen Sie bitte selbst auf den Webseiten der Kultusministerkonferenz

Auszug:

Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 02.06.2006)

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6. Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe
6.1 Die Verweildauer beträgt mindestens zwei, höchstens vier Jahre; sie kann um den für die Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung erforderlichen Mindestzeitraum von einem halben oder einem Jahr überschritten werden. Ein Auslandsaufenthalt wird auf die Verweildauer nicht zulasten der Schülerin/des Schülers angerechnet.

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(Anmerkung des G9-jetzt!-Webmasters: In der Originaldatei finden sich vom - bei der KMK eingesetzten - automatisierten  Texterkennungsverfahren verursachte Transferfehler. Diese haben aber sicher keinen Einfluß auf die Richtigkeit der Darstellung  der entscheidenden Regelungen zur Verweildauer in der Oberstufe.)

Fazit:

Die KMK legt unserem Y++-Modell (G8 nur für die, die es wollen und können, in der Oberstufe) keine Hindernisse in den Weg, vielmehr hat sie mit der o.g. Vereinbarung diesen von uns vorgeschlagenen Weg eigentlich schon vorgezeichnet.

Freitag, 19. November 2010