Aus dem Bildungsministerium stammen drei wichtige Informationen, die uns über Elternvertreter erreichten.
Hat die Lehrerfraktion in der Schulkonferenz bei der Entscheidung für G8, G9 oder beides mehr Rechte als Eltern und Schüler? Nein, sagt das Ministerium. Hier die Mitteilung dazu (pardon für die schlechte Qualität!)
Die Schulkonferenz kann Beschlüsse und Entscheidungen jeweils nur im Rahmen der geltenden Regeln und Gesetze fassen. Da es vor dem Beschluß über das neue Schulgesetz keine rechtlliche Basis für eine Entscheidung zwischen diesen beiden Bildungsgängen gab, sind entsprechende Schulkonferenz"beschlüsse" nichtig. Hierzu die Erklärung eines Verwaltungsjuristen.
Alle wissen: Wahlen (z.B. des Elternbeirats, der Delegierten zum Kreiselternbeirat etc.) sind dann geheim (schriftlich) durchzuführen, wenn auch nur ein Wahlberechtigter dieses beantragt. Dem Antrag ist in jedem Fall zu folgen, ohne Diskussion.
Was kaum jemand weiß: auch Abstimmungen können geheim durchgeführt werden. Das Verfahren ist etwas umständlicher, aber es geht. Dieses Verfahren empfehlen wir auf jeden Fall, wenn es in der Schulkonferenz um die Entscheidung der künftigen Bildungsganggestaltung geht. Obacht: Die Abstimmung über die Zulässigkeit von geheimen Abstimmungen muß vor der eigentlichen Konferenz durchgeführt werden. Der Sitzungsleiter sollte mit ausreichendem Vorlauf auf die Absicht aufmerksam gemacht werden. Die Einzelheiten beschreibt diese Information aus dem Bildungsministerium.
Eine interessante Frage ist, ob eine Konferenz auch eigens unterbrochen werden kann, um in der Unterbrechungszeit die Geschäftsordnung in Bezug auf die Zulässigkeit von geheimen Abstimmungen zu ändern.
Obacht! Hier muß die Mehrheit der Konferenzteilnehmer zustimmen, anders als bei Wahlen genügt kein Einzelantrag! Nicht immer ist jedem Teilnehmer der Unterschied zwischen Wahlen und Abstimmungen geläufig. Vorher Begriffe klären!